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Impressum

Heyllo
Alexandra Heyden
Schmittgasse 41a
51143 Köln
Tel.: 0049 2203 - 183 65 31
E-Mail: Info@heyllo.de
Sitzland: Deutschland
USt-IdNr.: DE364441687
 
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Urheberrecht

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Datenschutz

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Information nach Art.14 der VO (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) und nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir nehmen nicht an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZERKLÄRUNG 'Heyllo'

Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz von uns beachtet werden. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie haben.

Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen.

In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke und statistische Auswertungen gespeichert, zum Beispiel Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten. IP-Adressen werden anonymisiert und nicht gespeichert, eine personenbezogene Verwertung findet nicht statt.

Über unsere Website erfassen wir personenbezogene Daten nur, wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Einträge in Kontaktformulare). Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird dies nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Unter personenbezogenen Daten versteht man Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre Email-Adresse. Die von uns auf unserer Homepage erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme und zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung und Änderung etwaiger Vertragsverhältnisse mit uns verwendet.

     

RECHT AUF WIDERRUF DER EINWILLIGUNG

Sie können eine uns gegenüber erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Am einfachsten ist dies, wenn Sie uns dazu ein E-Mail an die Adresse info@heyllo.de senden. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.

 

GOOGLE ANALYTICS – DATENSCHUTZ-KLAUSEL

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de bzw. unter http://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.“

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die folgenden vertraglichen Rahmenbedingungen (nachfolgend „Rahmenbedingungen“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischenAlexandra Heyden, Schmittgasse 41a, 51143 Köln (nachfolgend „Heyllo“) und deren Kunden (nachfolgend „Kunden“) schaffen.

Der Geschäftsbereich von Heyllo richtet sich an Unternehmen und umfasst u.A., die Vermarktung von nationalen und internationalen Sport- und Werbeveranstaltungen sowie die Entwicklung und Durchführung von verkaufsfördernden Aktionen am Point of Sale, die Konzeption und Umsetzung von erlebbaren Kommunikationsmaßnahmen, die Abverkaufszahlen und Imagewerte des jeweiligen Produkts steigern.

 

Stand: 09.05.2023

  1. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

  2. Entwicklungs-, Agentur-, Wartungs- und Beratungsleistungen

  3. Besondere Bestimmungen für Schulungen

  4. Gewährleistung und Haftung

  5. Vergütung und Abrechnung

  6. Kündigung

  7. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB Und Schlussbestimmungen

  8. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

    1. Geltungsbereich

      1. Die AGB sind Bestandteil der zwischen Heyllo und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art sowie Grundlage der durch Heyllo erbrachten Leistungen.

      2. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

      3. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

      4. Leistungsbeschreibungen, Tarife, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB Vorrang.

      5. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern Heyllo ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

      6. Heyllo ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren. Die zusätzlichen AGB werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen AGB diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen AGB Vorrang.

    2. Definitionen

      1. Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.

      2. Software – Unter „Software“ werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.

      3. Dauerschuldverträge – Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge sowie Webhostingverträge.

      4. Vertragsparteien – Der Begriff fasst den Kunden, und Heyllo zusammen.

      5. Werk – Als „Werk“ ist das Ergebnis der Leistung von Heyllo zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte oder Software.

      6. Schulungen / Referent – Der Begriff Schulungen umfasst Schulungen bei Heyllo oder beim Kunden, Vorträge, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen. Referent ist die Person, die auf Seitens Heyllo die Schulung durchführt.

    3. Angebote und deren Annahme

      1. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

      2. Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an die Heyllo begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu Heyllo. Heyllo behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

      3. Angebote von Heyllo sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

    4. Nachträgliche Änderungen und Change Requests

      1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch Heyllo oder nach Vertragsschluss, erstellt Heyllo ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

      2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert Heyllo die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

    5. Ort und Zeit der Tätigkeit

      1. Heyllo ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

      2. Heyllo hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbarer Leistungserbringung durch Heyllo (z.B. aufgrund ihrer Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

      3. Die Mitarbeiter von Heyllo treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von Heyllo benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen die Heyllo erteilen.

    6. Fristen und Termine

      1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Heyllo eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.

      2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat Heyllo nicht zu vertreten und berechtigt Heyllo, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Heyllo verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

  9. Entwicklungs-, Agentur-, Wartungs- und Beratungsleistungen

    1. Auftragsbeschreibung

      1. Die Leistungen von Heyllo umfassen Entwicklungs- und Agenturleistungen, zu denen u.a. die Neuerstellung von Software und Inhalten, als auch Analyse- und Beratungsleistungen gehören. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

      2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird Heyllo auf Detailierungslücken unverzüglich hinweisen und Heyllo bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen.

      3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

      4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

      5. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

      6. Eine Schulung der Anwender, Dokumentation, Einweisung, Installation und Wartung ist nicht Bestandteil der Leistungen von Heyllo und muss gesondert vereinbart werden.

    2. Wartungs- und Serviceleistungen

      1. Die reinen laufenden Wartungs- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung- und Weiterentwicklung. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software und der vereinbarten Updates auf die aktuelle Version hinausgehen und zum Beispiel weiteren Funktionsumfang, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.

      2. Ebenfalls nicht zu laufenden Wartungs- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der Software im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen der Systemarchitektur- und Umgebung.

      3. Für planbare Arbeiten kann mit ausreichendem Vorlauf ein entsprechender Termin gemeinsam gefunden werden, der die Verfügbarkeit des Systems so wenig wie möglich einschränkt. Grundsätzlich wird die Durchführung planbarer Arbeiten mit einem Vorlauf von 3 Tagen mit dem Kunden abgestimmt. Als planbar gelten Arbeiten und Tätigkeiten, die im Vorfeld bekannt sind und zeitunkritisch sind, das System aber unter Umständen für einen gewissen Zeitraum dem Kunden nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung steht.

    3. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

      1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

      2. Der Kunde verpflichtet sich, Heyllo bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

      3. Sofern für die Leistungserbringung durch Heyllo erforderlich und nicht durch Heyllo zu erbringen, stellt der Kunde die technischen Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung;

      4. stellt der Kunde die Zugangsdatendaten zur Verfügung; unterstützt der Kunde Heyllo bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

      5. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für Heyllo.

      6. Kann Heyllo die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist Heyllo berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

      7. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

      8. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Heyllo unverzüglich mitzuteilen.

      9. Die Kommunikation zwischen Heyllo und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gegeneinander begründet.

    4. Rechtliche Vorgaben und rechtliche Mitwirkungspflichten

      1. Die Leistungen von Heyllo beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).

      2. Heyllo darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

      3. Sofern Heyllo dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

      4. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde Heyllo im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

      5. Der Kunde stellt Heyllo von allen Ansprüchen und Schäden frei, die Heyllo durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.

    5. Umfang der übertragenen Nutzungsrechte

      1. Heyllo überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

      2. An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Programmroutinen) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Nutzung-, Vervielfältigung- sowie Verbreitungsrechte und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus der Natur des Auftrags.

      3. Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch Heyllo für den Kunden vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

      4. Dem Kunden wird Recht zur Bearbeitung des Werkes eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags ergibt.

      5. Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

      6. Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Heyllo verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

      7. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

      8. Heyllo ist berechtigt, auf die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

      9. Heyllo ist ferner berechtigt im Impressum von Websites auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Heyllo zu entfernen.

    6. Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Sourcecode

      1. Die, von Heyllo erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien, und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum von Heyllo. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

      2. Ist die Herausgabe des Sourcecodes vereinbart oder anderweitig vorgesehen (z.B. im Rahmen einer Open Source Lizenz), reicht dessen Übergabe/Verschaffung des Zugangs in digitaler Form aus. Ist ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nicht vereinbart, darf der Kunde den Sourcecode nur verwenden, wenn Heyllo eine Fehlerbehebung, eine Änderung oder Erweiterung der Anwendung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchführen kann oder will. Dem Kunden ist bekannt, dass er zur Arbeit mit dem Sourcecode unter Umständen Entwicklerlizenzen für die eingesetzten Komponenten von Drittanbietern erwerben muss. Sollte der Sourcecode nicht unter einer Open Content Lizenz stehen, darf er vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, nicht im Rahmen einer Anwendung, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit Heyllo ist, verwendet werden.

      3. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Heyllo ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende zur Löschung der Vorlagen und des Sourcecodes berechtigt.

    7. Angebote, Präsentationen und Pitches

      1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Heyllo mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

      2. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von Heyllo in diesem Rahmen der vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei Heyllo. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.

    8. Abnahme

      1. Diese Regelungen zur Abnahme gelten nur, wenn sie einem Werkvertrag zugrunde gelegt werden.

      2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

      3. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Heyllo dem Kunden die Leistungsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse, stellt eine Aufforderung zur Abnahme dar.

      4. Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

      5. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde Heyllo eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat Heyllo eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

      6. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

      7. Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von 6 Wochen nach Vorlage zur Abnahme, als durch den Kunden abgenommen.

      8. Mängel sind Heyllo mitzuteilen und zu beschreiben.

      9. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch Heyllo. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

      10. Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. Heyllo ist berechtigt den Kunden zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Kunden zumutbar ist.

      11. Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Kunden, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

  10. Besondere Bestimmungen für Schulungen

    1. Inhalt und Gestaltung der Schulungen und Technik

      1. Inhalte und Gestaltung der Schulung werden zwischen Heyllo und dem Kunden gesondert vereinbart. Dies gilt nicht, wenn die Schulung bereits inhaltlich vorkonzipiert angeboten wird (z.B. im Fall von Seminaren oder Webinaren, die durch Heyllo angeboten werden).

      2. Heyllo ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Schulung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Schulung für den Teilnehmer steigern oder nicht wesentlich ändern.

      3. Die im Rahmen der Schulung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte ist jedoch ausgeschlossen.

      4. Die für Schulungen notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Computergeräte) werden vorbehaltlich anderslautender Abreden durch den Kunden gestellt.

    2. Schulungsunterlagen und Aufzeichnungen

      1. Erhält der Kunde Schulungsunterlagen (z.B. Präsentationsfolien), dürfen diese den Teilnehmern ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden.

      2. Die Bereitstellung der Unterlagen im digitalen Format (PDF) an die Teilnehmer der Schulung sowie deren Onlinestellung ist nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung von Heyllo zulässig und dann nur als geschützte Datei (Ausdruck, Export und Kopierfunktion sind passwortgeschützt oder ausgeschlossen).

      3. Eine Audio- oder Videoaufzeichnung der Schulungen ist nur mit Einwilligung von Heyllo gestattet.

    3. Stornogebühren

      1. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Schulungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 25%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Schulungstermin in Höhe von 50% der Schulungsvergütung fällig.

      2. Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Schulungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn gem. Teil 5 – § 1(b) dieser AGB nach Stunden abgerechnet.

      3. Fällt die Schulung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.

    4. Ausfall des Referenten

      1. Ist der vereinbarte Referent verhindert, insbesondere bei Krankheit, kann ein fachlich entsprechender Ersatz gestellt werden.

      2. Ist der Referent aufgrund höherer Gewalt verhindert, haftet er nicht für hieraus entstehende Unkosten des Kunden.

    5. Veranstaltung von Schulungen

      1. Die folgenden Bestimmungen (a) bis (d) gelten, wenn die Schulungen von Heyllo veranstaltet werden.

      2. Anmeldungen zu Schulungen, die von Heyllo veranstaltet werden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

      3. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Schulung dar und gilt mit erfolgter Zahlung als angenommen. Dies gilt im Fall der Bezahlung einer Rechnung oder einer Bezahlung über Onlinebezahlsysteme, wie z.B. PayPal. Mit der Zahlung erhält der Kunde einen verbindlichen Anspruch auf Teilnahme am vereinbarten Termin und eine Anmeldebestätigung.

      4. Im Stornofall bleibt es Heyllo vorbehalten, Ersatzpersonen als Teilnehmer anzunehmen. Dabei wird insbesondere die Eignung der Ersatzperson für die Schulung berücksichtigt.

    6. Reisekosten bei Beauftragung mit Schulungsleistungen

      1. Zu den Reisekosten gehört die Anreise zur und Abreise von der Schulungsstätte (Berechnung entsprechend Teil 5 – § 1(f) dieser AGB) sowie die Hotelübernachtung (mind. 3 Sterne inkl. Frühstück).

      2. Eine Hotelübernachtung ist erforderlich, falls die Anreise/Abreise am gleichen Tag nicht möglich ist oder vor 8 Uhr morgens angetreten werden müsste.

      3. Reise- und Übernachtungskosten werden entsprechend den Vergütungsregeln im dieser AGB berechnet.

      4. Bei Vertragsschluss ist zu klären, wer die An- und Abreise organisiert und ob Kosten durch Heyllo auszulegen sind. Der Kunde kann erklären, die obigen Auslagen selbst zu übernehmen.

      5. Werden die Reisekosten nicht im Voraus durch den Kunden übernommen, bucht Heyllo diese nach Bestätigung des Schulungstermins durch den Kunden oder bis spätestens 7 Tage vor dem Schulungstermin. Heyllo weist darauf hin, dass die Kosten je höher sein können, je näher die Buchung an dem Schulungstermin erfolgt und bittet um eine zeitige Bestätigung des Schulungstermins. Im Fall einer Stornierung sind angefallene Reisekosten zu erstatten, soweit sie nicht storniert werden können.

  11. Gewährleistung und Haftung

    1. Ansprüche bei Sachmängeln

      1. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.

      2. Heyllo verpflichtet sich dazu, Websites und vergleichbare Onlineangebote so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf des Internetauftritts eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Internetangebote mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung entsprechen. Websites und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Browsern und Auflösungen lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.  Das Nähere erläutert das Angebot der Agentur.

      3. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

      4. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Heyllo das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde Heyllo nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Heyllo unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

      5. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

      6. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Heyllo steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

      7. Heyllo kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Heyllo bezahlt hat.

      8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen.

      9. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Teil 4 – § 4 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).

    2. Einsatz von Leistungen Dritter

      1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch Heyllo im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen oder Open Source Software.

      2. Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe durch Heyllo tätig, sondern gibt Heyllo, für den Kunden erkennbar, lediglich ein Dritterzeugnis an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von Heyllo gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). Heyllo steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch Heyllo gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von Heyllo zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

      3. Heyllo ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Leistungen Dritter ein, hat Heyllo das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von Heyllo gehen würde.

    3. Verhalten Dritter

      1. Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und Heyllo für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.). Dies gilt nicht, falls Heyllo dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend Teil 4 – § 4 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“). Bei der Bestimmung der Fahrlässigkeit, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.

      2. Heyllo wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

      3. Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen, ist Heyllo berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.

    4. Haftung und Schadensersatz

      1. Heyllo haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

      2. Heyllo haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Heyllo, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (f) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

      3. Heyllo haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Heyllo, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

      4. Heyllo haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Heyllo bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

      5. Heyllo haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

      6. Heyllo haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Heyllo, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Heyllo diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend „typischer Schaden“) begrenzt.

      7. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

  12. Vergütung und Abrechnung

    1. Vergütung

      1. Die Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von Heyllo.

      2. Soweit nicht explizit anderweitig vereinbart, betragen die Tages- bzw. Stundensätze von Heyllo, 800,00 €  netto bzw. 100,00 € netto pro Stunde für Leistungen aus dem Bereich Web Development, Web Design (Konzeption) und Community Management. Heyllo rechnet grundsätzlich auf Tagesbasis ab. Für die Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Die einzelnen Arbeiten summiert Heyllo zu Personentagen auf: ein Personentag besteht aus acht Stunden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Stundenbasis.

      3. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

      4. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze von Heyllo. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden.

      5. Arbeiten, die auf Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Werktags 9 – 19 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 150% berechnet.

      6. Heyllo hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Heyllo rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von Heyllo eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse von Heyllo, sofern nicht anders vereinbart.

      7. Soweit Heyllo eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist der Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.

    2. Abrechnung

      1. Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

      2. Endet der Vertrag vorzeitig, hat Heyllo einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.

      3. Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 10.000 Euro hat Heyllo auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme.

      4. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden.

      5. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche Beträge als Nettobeträge, d.h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

      6. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

      7. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag in gesetzlich festgelegter Höhe über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

      8. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 10,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

      9. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Heyllo, nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

      10. Ist für eine Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem Heyllo berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Gestellung von Inhalten), darf Heyllo die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

    3. Anpassung von Preisen

      1. Bei Dauerschuldverträgen ist Heyllo zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft.

      2. Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.

      3. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an die Kunden weitergegeben werden.

      4. Sofern der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen. Sofern die reguläre Kündigungsfrist des Vertrags 30 Tage überschreitet, gilt hierfür abweichend eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

  13. Kündigung

    1. Vertragslaufzeit

      1. Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart werden, entspricht die Vertragslaufzeit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.

      2. Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. Serviceleistungen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.

      3. Die Kündigung unselbständiger Optionen eines Vertragsverhältnisses lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt, sofern nicht das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt wird.

    2. Ordentliche Kündigung

      1. Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

      2. Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

      3. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

    3. Außerordentliche Kündigung

      1. Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung diese schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt ist.

      2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei:

      3. offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithaltens von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);

      4. strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von Heyllo oder anderer Kunden von Heyllo durch den Kunden.

      5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

        1. Heyllo einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn Heyllo hat die Verzögerung nicht zu vertreten;

        2. eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;

        3. über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

      6. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

      7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Heyllo zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Heyllo kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

  14. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB Und Schlussbestimmungen

    1. Datenschutz

      1. Die personenbezogenen Daten der Kunde werden nur für die Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

      2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Heyllo wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

    2. Vertraulichkeit

      1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

      2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Heyllo verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

      3. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

      4. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

    3. Abwerbeverbot 

      1. Beide Vertragsparteien dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den Vertragsparteien untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters bei der jeweiligen Vertragspartei, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen.

      2. Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters bei der anderen Vertragspartei seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat. Bei Zuwiderhandlung wird eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, jedoch mindestens 7.500 Euro betragende Vertragsstrafe fällig, es sei denn, die Vertragspartei hatte bei Einstellung des Mitarbeiters keine Kenntnis von dessen Beschäftigung bei der anderen Vertragspartei.

    4. Änderung der AGB

      1. Heyllo behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie den Kunden zuzumuten ist.

      2. Im Fall von Änderungen, teilt Heyllo den Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Kunden zwei Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Kunden und Heyllo das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen der Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widersprechen die Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

    5. Schlussbestimmungen

      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Alexandra Heyden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

      3. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche Heyllo nur nach Zustimmung von Heyllo auf Dritte übertragen.

      4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag

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